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29.08.2014

Lese-Tipp: Gesetz zur Sterbehilfe

Bei der Podiumsdiskussion „Sterbe(bei)hilfe – Tod auf Bestellung?“ wurde unter Leitung der Konrad Adenauer Stiftung am 28. August 2014 über die Vor- und Nachteile einer gesetzlichen Regelung zur Sterbehilfe diskutiert.

Sterbehilfe ist in Deutschland ein Thema, an dem sich die Geister scheiden. Bisher gibt es kein Gesetz, dass die Beihilfe zum Sterben bei unheilbar kranken und sterbenden Menschen eindeutig regelt. Ein 2008 auf den Weg gebrachter Gesetzentwurf kam nie zur Abstimmung, weil die Regelungen als zu kleinteilig kritisiert wurden.

Am Dienstag vergangener Woche wurde nun ein erneuter Anlauf gestartet. Nach der Sommerpause will der Bundestag über das neue Gesetz abstimmen. Aus diesem Anlass veranstaltete die Konrad Adenauer Stiftung am 28. August eine Podiumsdiskussion zum Thema, die auch unter Beteiligung von Frau Angelika Behm, der Geschäftsführerin des Diakonie-Hospiz Wannsee, stattfand.

So schwer es für Angehörige ist, viele unheilbar kranke Menschen wünschen sich ein tödliches Medikament um ihr Leiden zu verkürzen. Dennoch weiß Frau Behm aus ihrer langjährigen Hospizarbeit, dass eine gute Sterbebegleitung, die nicht nur medizinische, sondern auch spirituelle und psychosoziale Angebote macht, den Wunsch nach einem raschen Ende oft in den Hintergrund treten lässt. Doch über die Möglichkeiten einer umfassenden palliativen Betreuung herrscht viel Unwissen. Der Aufklärungsbedarf ist groß. Ebenso dringend nötig sind mehr Investionen in entsprechende Einrichtungen. Hospize dürfen nicht der einzige Ort sein, an dem sterbende Menschen die Möglichkeit haben über ihre letzte Lebensphase selbstbestimmt und frei zu entscheiden. Auch Krankenhäuser müssen sich mit dem Thema der Sterbebegleitung auseinandersetzen.

Ein Gesetz könne bei dieser Aufgabe hilfreich sein, "wenn man Wege eröffnet, die in die Palliativmedizin führen und nicht in den Suizid", so Prof. Dr. Gerhard Seher vom Lehrstuhl für Strafrecht und Strafrechtsverfahren der Freien Universität Berlin. Damit schloss er sich Angelika Behm an und widersprach einem Gesetz, dass die Sterbehilfe in der Vordergrund stellt.

Eine andere Meinung vertritt unter anderem Notger Slenczka, Professor für systematische Theologie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er warnt vor Fehlentscheidungen, die Mediziner treffen könnten, wenn es keinen gesetzlichen Rahmen gibt. Es gehe nicht darum ethische und religiöse Vorstellungen auszuklammern, sondern einen Leitfaden vorzugeben. Auf diese Weise soll Verantwortlichen die Angst vor Lizenzentzug genommen werden und die Entscheidung der Patienten maßgebend sein.

Wieder einmal hat die Diskussion gezeigt, dass es keine einfache Lösung gibt. Ob eine gesetzliche Regelung den Weg dahin weisen kann, ist nach wie vor umstritten. Einig ist man sich jedoch dabei, dass es generell mehr Engagement braucht -auch in der breiten Gesellschaft.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf der Website der Konrad Adenauer Stiftung

 

 

 
 
 
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